|
| Wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzsystemen |
|
Einleitung
Grundsätzlich findet die erste Prüfung mit der Fertigstellung eines Blitzschutzsystems statt. Bei besonderen Projekten kann darüber hinaus auch eine baubegleitende Prüfung erforderlich sein, z.B. wenn wichtige Teile des Blitzschutzsystems, wie der Fundamenterder, später nicht mehr zugänglich ist.
Blitzschutzmaßnahmen sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen. Ein ordnungsgemäßes Blitzschutzsystem schützt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine bauliche Anlage gegen direkte Blitzeinwirkung und verhindert, dass durch Blitzeinwirkung gefährliche Funken entstehen, die einen Brand verursachen können. Voraussetzung für die einwandfreie Funktion ist ein auf die jeweilige bauliche Anlage angepasstes Blitzschutzsystem. Die dauerhafte Funktion eines Blitzschutzsystems muss durch regelmäßige, wiederkehrende Prüfungen sichergestellt werden. Dies gilt in besonderem Maße für bauliche Anlagen, für die der Gesetzgeber Blitzschutzmaßnahmen als vorbeugenden Brandschutz fordert.
In der DIN V VDE V 0185 T3 und in der nachfolgenden Norm DIN EN 62305-3 (erscheint als deutsche Übersetzung im Oktober 2006) werden daher genaue Anforderungen definiert, wie ein Blitzschutzsystem zu prüfen ist, in welchen Abständen die Prüfung durchgeführt werden kann und welche Mindestinformationen die ordnungsgemäße Dokumentation enthalten muss. Die Anforderungen an die zeichnerische Darstellung von Blitzschutzsystemen werden ebenfalls beschrieben.
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben wichtige Aspekte bei der Prüfung von Blitzschutzsystemen und berücksichtigen die Forderungen der DIN V VDE V 0185 T3, Hauptabschnitt 3. Die prinzipielle Vorgehensweise bei der Prüfung von Blitzschutzsystemen kann dem Ablaufschema entnommen werden, das in den Bildern 1 – 6 dargestellt ist.
Im nachstehenden Bild sind Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen beispielhaft für ein Schaltanlagengebäude dargestellt. |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
Prüffristen für Wiederholungsprüfungen
Die Prüffristen ergeben sich aus Tabelle 14 nach der DIN V VDE
V 0185 T3 HA 3.
Tabelle 1: Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen
eines Blitzschutzsystems (Quelle DIN V VDE V 0185 T3, Tabelle 14) |
Schutzklasse |
Intervall zwischen den vollständigen
Prüfungen |
Intervall zwischen den Sichtprüfungen |
I |
2 Jahre |
1 Jahr |
II |
4 Jahre |
2 Jahre |
III, IV |
6 Jahre |
3 Jahre |
|
Zukünftig werden in der DIN EN 62305-3,
Tabelle E.2 folgende Prüffristen genannt:
Tabelle 2: Maximale Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen
eines Blitzschutzsystems (Quelle DIN EN 62305-3, Tabelle E.2) |
Schutzklasse |
Sichtprüfung
(Jahr) |
Umfassende Prüfung
(Jahr) |
Umfassende
Prüfung kritischer Systeme (Jahr) |
I und II |
1 |
2 |
1 |
III und IV |
2 |
4 |
1 |
ANMERKUNG Blitzschutzanlagen
für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle
6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Der elektrische
Test der Installationen sollte einmal in Jahr ausgeführt werden.
Eine akzeptable Abweichung von diesem jährlichen Prüfplan
wäre die Tests alle 14 bis 15 Monate dort durchzuführen,
wo es sinnvoll erscheint die Leitfähigkeit des Bodens zu unterschiedlichen
Zeiten des Jahres zu messen, um so einen Hinweis auf jahreszeitbedingte
Veränderungen zu bekommen. |
|
Die in den Tabellen enthaltenen Empfehlungen
gelten für durchschnittliche Umgebungsbedingungen. In der Norm wird
darauf hingewiesen, dass ein Blitzschutzsystem kontrolliert werden muss,
wenn Änderungen oder Reparaturen an einer geschützten baulichen
Anlage durchgeführt wurden und nach jedem bekannten Blitzeinschlag
in das Blitzschutzsystem. In manchen Bereichen, wo starke Wetteränderungen
auftreten, sollte das Blitzschutzsystem häufiger einer Sichtprüfung
unterzogen werden.
Bestehen behördliche Auflagen oder Verordnungen mit Prüffristen,
so gelten diese als Mindestanforderungen. Als Beispiel sei die technische
Prüfverordnung NRW aufgeführt, die Prüffristen von 3 Jahren
angibt. In vielen Fällen hat sich in der Praxis herausgestellt,
dass eine Prüffrist von 3 Jahren sinnvoll ist, auch wenn für
die bauliche Anlage keine behördlichen Vorgaben gelten.
Umfang der Prüfung
Nach DIN V VDE V 0185 T3 HA 3 muss ein Blitzschutzsystem vollständig
geprüft werden. Hierzu gehören die Prüfung der Dokumentation,
die Besichtigung des Äußeren und Inneren Blitzschutzes, die
erforderlichen Messungen und sorgfältige Erstellung eines Prüfberichtes.
Nicht immer wird der Betreiber der baulichen Anlage eine Gesamtprüfung
veranlassen oder die vollständige Prüfung nur durch einen sachkundigen
Prüfer durchführen lassen. In bestimmten Situationen erfordern
die baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Sachkenntnisse, die sich
z.B. aus baulichen Besonderheiten ergeben (z.B. schwierige Dachkonstruktionen,
Sondernutzungen wie Silogebäude etc.). Aber auch bei baulichen Anlagen
mit umfangreicher und komplexer technischer Infrastruktur (z.B. Brandmeldezentralen,
Alarmanlagen, Zugangskontrollsysteme, edv-technische Einrichtungen etc.)
können Spezialkenntnisse erforderlich sein.
Die aufgeführten Aspekte zeigen, dass vor der Beauftragung der
Prüfung eines Blitzschutzsytems der genaue Umfang der Prüfung
schriftlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fixiert werden muss.
Grundlage der Beauftragung sollte ein Angebot sein, dass folgende Angaben
berücksichtigt:
- Zeitaufwand für die Prüfung der Dokumentation (vorzugsweise
in Form der Angabe eines Pauschalbetrages)
- Zeitaufwand für die Besichtigung (vorzugsweise in Form der Angabe
eines Pauschalbetrages)
- Zeitwand für die erforderlichen Messungen (vorzugsweise in Form
von Prüfkosten je Messstelle)
- Zeitaufwand für die Erstellung des Prüfberichtes (vorzugsweise
in Form der Angabe eines Pauschalbetrages)
Der Aufwand für An- und Abfahrt bei größeren Strecken
oder für besondere Hilfsmittel (Hubbühne, spezielle Messgeräte)
ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Besichtigung der Erdungsanlage erfordert in den meisten Fällen
eine Freilegung. Hier muss geklärt werden, in welchem Umfang und
mit welchem Aufwand dies erfolgen soll. Insbesondere bei befestigten
Verkehrsflächen ist die Nutzung von Fachfirmen aus dem Tiefbaubereich
zu prüfen.
Grundlage für die Kostenkalkulation können die Stundenverrechnungssätze
sein, die im VDB-Montagehandbuch aufgeführt werden und deren Berechnungsmethode
betriebswirtschaftliche Grundsätze berücksichtigt.
Prüfangebote, die nicht spezifiziert sind, können im Streitfall
(sprich Schadensfall) für den Prüfer zu Schwierigkeiten führen,
insbesondere dann, wenn die Klärung vor Gericht erfolgt. Aber auch
der Betreiber der baulichen Anlage sollte auf spezifizierte Angebote
großen Wert legen, damit ein aussagefähiger Leistungsvergleich
zwischen verschiedenen Prüfangeboten möglich ist. Es empfiehlt
sich allzu kurzgefasste Angebote mit geringen Prüfungsgebühren
besonders gründlich zu prüfen und zu hinterfragen.
Nachfolgende Tabelle stellt beispielhaft dar, wie die Erstellung und Kalkulation
eines Prüfangebotes aussehen kann. |
| Tabelle 3: Beispiel für die Erstellung
eines Prüfangebotes |
Pos. |
Bezeichnung |
Stück |
Einh. |
EP |
GP |
|
Prüfung des Blitzschutzsystems des
Verwaltungsgebäudes XYZ nach DIN V VDE 0185 T3, HA 3 mit folgenden
Leistungen (die Personalkosten wurden berücksichtigt): |
|
|
|
|
1 |
Prüfung der Dokumentation |
1,0 |
psch |
40,00 |
40,00 |
2 |
Besichtigung der Äußeren Blitzschutzanlage |
1,0 |
psch |
160,00 |
160,00 |
3 |
Freilegung der Erdungsanlage an mind.
2 Stellen, sollten sich Mängel an der Erdungsanlage ergeben,
dann werden mit dem Auftraggeber weitere Maßnahmen abgestimmt |
2,0 |
Stck |
55,00 |
110,00 |
4 |
Besichtigung des Inneren Blitzschutzes,
einschl. Haupt-Potenzialausgleich, Hauptverteilung, Unterverteilungen,
informationstechnische Installationen am Gebäudeeintritt |
1,0 |
psch |
200,00 |
200,00 |
5 |
Messung der Widerstände an den Messstellen
des Blitzschutzsystems |
80,0 |
Stck |
4,00 |
320,00 |
6 |
Kosten für An- und Abfahrt eines
voll ausgerüsteten Werkstattwagens ohne Personalkosten |
1,0 |
psch |
30,00 |
30,00 |
7 |
Kosten für den Einsatz eines Hubsteigers
zur Prüfung der Fangeinrichtung am Kamin |
1,0 |
Psch |
200,00 |
200,00 |
|
Gesamtkosten netto |
|
|
|
1060,00 |
|
Anforderungen an die Dokumentation
Für spätere Wiederholungsprüfungen ist die gründliche
und sorgfältige Dokumentation der baubegleitenden Prüfung und
der Erstprüfung unabdingbar.
Die vorhandene Dokumentation der Erstprüfung muss mindestens folgende
Angaben enthalten:
- Ermittlung der Schutzklasse
- erforderliche Berechnungen
- angewandte Planungsmethoden
- Aussagen zum Blitzschutzsystem
- Messergebnisse
- Messmethoden
- Verwendete Messgeräte
- Maßstäbliche Ausführungszeichnung, einschl. Lage
der Überspannungsschutzgeräte
Nach Möglichkeit sollte für nicht mehr zugängliche Teile
des Blitzschutzsystems eine Fotodokumentation erstellt werden. Sinnvoll
ist eine Fotodokumentation auch für Überspannungs- und Schirmungsmaßnahmen. |
|
Beispielhafte Angaben zum Blitzschutzsystem
in einem Prüfbericht:
Angaben zum Blitzschutzsystem |
Fangeinrichtungen |
Werkstoff: |
Aluminiumdraht 8 mm, AlSiMg, massiv |
Maschenweite: |
£ 15 x 15 m |
Dachaufbauten: |
Dachaufbauten wurden durch teilisolierte Fangeinrichtungen
(Fangstangen, Höhe 1,5 m, mit Betonsockel 17 kg und Unterlegplatte
zum Schutz der Dachoberfläche) geschützt. |
Natürliche
Fangeinrichtungen |
Die metallenen Dachabschlussprofile wurden im Bereich
der Ableitungen angeschlossen, die Attikableche wurden nicht überbrückt. |
Sonstiges |
./. |
|
Ableitungseinrichtungen |
Werkstoff |
Aluminiumdraht 8 mm, AlSiMg, massiv |
Ausführung |
Verlegung direkt auf dem Mauerwerk, teilweise hinter
der Fassade,
Abstand der Ableitungen < 15 m |
Zahl der Ableitungen: |
22 |
Sonstiges |
Der Verlauf der Ableitungen lässt sich in der
Mehrzahl nicht nachvollziehen. |
|
Erdungsanlage |
Werkstoff Erdungsanlage |
Flachband 30 x 3,5 mm verz. |
Werkstoff der Anschlussfahne / Erdeinführungen |
Stahl verzinkt |
Art der Erdungsanlage |
Erderanordnung Typ B, Fundamenterder nach DIN 18014,
Maschenweite 20 x 20 m |
Sonstiges |
Die Erdungsanlage wurde mit dem Nachbargebäude
verbunden. |
|
Blitzschutz-Potenzialausgleich |
Nichtaktive metallene
Installationen |
Wasserleitung / Gas / Elektro / Heizung wurden im
Technikraum in den Potenzialausgleich einbezogen.
Die Führungsschienen der Aufzugsanlage wurden am Tiefpunkt
mit dem Fundamenterder verbunden. |
Überspannungs-schutzmaßnahmen |
In der NSHV wurde ein Blitzstromkombiableiter (SPD
Class 1), Schutzpegel 1,5 kV, Fabrikat XYZ installiert
Die Versorgungsleitungen der Außenbeleuchtung wurden am
Gebäudeeintritt über 2-polige Blitzstromkombiableiter
(SPD Class 1), Schutzpegel 1,5 kV, Fabrikat XYZ in den Blitzschutz-Potenzialausgleich
einbezogen.
In die Unterverteilungen A, B und C wurden Überspannungsschutzgeräte
(SPD Class 2) Fabrikat XYZ installiert.
Das Breitbandkabel und die Telefonleitung wurden am Gebäudeeintritt
(Raum AA) mittels Überspannungsschutzgeräte Fabrikat
XYZ in den Blitzschutz-Potenzialausgleich einbezogen. |
|
Prüfung der Dokumentation
Vor Beginn der Prüfung schreibt die Norm die Prüfung der Dokumentationsunterlagen
vor. Es gilt dabei nicht nur die Unterlagen formal auf ihre Vollständigkeit
hin zu überprüfen. Der Prüfer erhält bei dieser Überprüfung
erste Informationen über bauliche Besonderheiten, Planungsgrundlagen
und Ausführungsdetails des Blitzschutzsystems. Dies ist nicht nur
wichtig wenn der Prüfer das Blitzschutzsystem einer baulichen Anlage
zum ersten Mal prüft. Auch wenn dem Prüfer die bauliche Anlage
aus früheren Prüfungen bekannt ist, kann er durch Prüfung
der Dokumentationsunterlagen schnell feststellen, ob sich relevante Änderungen
(z.B. neue Dachaufbauten) ergeben haben. Grundsätzlich sollte der
Prüfer sich vor Beginn der Prüfung erkundigen, ob sich für
die bauliche Anlage eine Nutzungsänderung ergeben hat. Vielen Betreibern
ist häufig nicht bewusst welche Konsequenzen sich aus einer Nutzungsänderung
ergeben können (z.B. bei der Errichtung eines zentralen Serverbereiches,
bei geänderten Ex-Zonen oder zusätzliche gebäudeüberschreitende
Verkabelungen).
Der Prüfer muss bei der Prüfung der Dokumentationsunterlagen
folgende Schwerpunkte besonders prüfen:
- Angaben zur Planung
- Angaben zur Schutzklasse
- Überprüfung der Ausführungszeichnung
- Angaben zum Trennungsabstand
- Lage der Überspannungsschutzgeräte
- Angaben zum Blitzschutz-Zonenkonzept
- Bauliche Änderungen
Ermittlung der Schutzklasse:
Für Blitzschutzsysteme, die nach November 2002 errichtet worden
sind, muss vor Ausführung der Planung und der Montagearbeiten eine
Schutzklasse festgelegt worden sein. Für die Festlegung der Schutzklasse
sieht die Norm mehrere Möglichkeiten vor:
Die notwendige Schutzklasse (I bis IV) des Blitzschutzsystems wird durch
eine Risikoanalyse ermittelt, soweit dies nicht durch Vorschriften anderweitig
festgelegt ist. Wenn nationale Vorschriften Blitzschutzmaßnahmen
fordern, müssen solche installiert werden. Soweit die Vorschriften
keine Spezifikation der Blitzschutzmaßnahmen enthalten, wird mindestens
ein Blitzschutzsystem der Schutzklasse III empfohlen.
ANMERKUNG: Eine Übersicht
gesetzlicher Vorgaben und einer möglichen Zuordnung der Schutzklasse
für bauliche Anlagen, basierend auf den Erfahrungen der Sachversicherer,
enthält die VdS-Richtlinie 2010.
Bei Blitzschutzsystemen, die vor Erscheinen der Normenreihe DIN V VDE
V 0185 und DIN EN 62305 errichtet wurden, wurde häufig keine Schutzklasse
ermittelt. Die Normen fordern:
Altanlagen sind sinngemäß einer Blitzschutzklasse zuzuordnen
bzw. es sind die Prüffristen aus den länderspezifischen oder
sonstigen Prüfbestimmungen zu entnehmen (z. B. Baurichtlinien,
technische Regelwerke, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen).
Bei Blitzschutzsystemen, für die keine behördlichen Vorgaben
bestehen, sollte die sinngemäße Zuordnung einer Blitzschutzklasse
immer mit dem Betreiber der baulichen Anlage abgestimmt werden. Dies
gilt auch, wenn für die Ermittlung einer Blitzschutzklasse eine
Risikoabschätzung durchgeführt wurde. In die Risikoabschätzung
können auch wirtschaftliche Bewertungen einfließen, die für
das zu akzeptierende Risiko von Bedeutung sind. Der Ersteller sollte
seine Risikoabschätzung daher immer mit dem Betreiber der baulichen
Anlage gemeinsam erstellen und von ihm freigeben lassen. |
| Beispiel für die Angabe der Schutzklasse
in einem Prüfbericht: |
Schutzklasse |
Schutzklasse gemäß
Abnahmebericht: |
Abnahmebericht lag nicht vor |
Schutzklasse für Altanlagen |
III nach VdS 2010, Tabelle 3, Schule |
Hinweis: |
Gemäß DIN V VDE V 0185 T3-3, Abschnitt
2, sind Altanlagen sinngemäß einer Blitzschutzklasse zuzuordnen.
Die aufgeführte Schutzklasseneinteilung entspricht den Empfehlungen
der VdS-Richtlinie 2010, Tabelle 3, Industrieanlagen. Eine genaue
Bestimmung kann mittels einer Risikoabschätzung nach DIN V VDE
V 0185 T2 erfolgen. |
|
Ist-Zustand feststellen - Besichtigung
Nach der Norm ist der zweite Schritt einer Prüfung die Besichtigung
des Blitzschutzsystems. Die Besichtigung ist in erster Linie die Ermittlung
des Ist-Zustandes des Blitzschutzsystems. Eine Bewertung oder die Frage
nach einem möglichen Bestandsschutz stellt sich zu diesem Zeitpunkt
noch nicht. Der Prüfer sollte sich in erster Linie nur darauf konzentrieren
alle Fakten zu ermitteln, damit er später eine hinreichende Bewertung
des Blitzschutzsystems vornehmen kann.
Aus den Inhalten der Normen ergibt sich ein Fragenkatalog, der vorgibt,
welche Informationen der Prüfer über den Ist-Zustand eines
Blitzschutzsystems ermitteln muss.
Durch Besichtigen ist zu prüfen, ob
- das Gesamtsystem mit den technischen Unterlagen nach 4.1 dieses Hauptabschnittes übereinstimmt;
- sich das Gesamtsystem des Äußeren und Inneren Blitzschutzes
in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet;
- lose Verbindungen und Unterbrechungen der Leitungen des Blitzschutzsystems
vorhanden sind;
- Teile des Systems infolge von Korrosion deutlich geschwächt
sind, besonders in Höhe der Erdoberfläche;
- Erdungsanschlüsse (soweit sichtbar) in Ordnung sind;
- Leitungen und Systembauteile ordnungsgemäß befestigt sind
und Teile, die eine mechanische Schutzfunktion haben, funktionstüchtig
sind;
- Änderungen an der geschützten baulichen Anlage vorgenommen
wurden, die zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern;
- die in energie- und informationstechnischen Netzen eingebauten Überspannungsschutzgeräte
richtig eingebaut sind;
- Beschädigungen oder Auslösungen von Überspannungsschutzgeräten
vorliegen;
- vorgeschaltete Sicherungen von Überspannungsschutzgeräten
unterbrochen sind;
- für neue Versorgungsanschlüsse oder Ergänzungen, die
im Innern der baulichen Anlage seit der letzten Prüfung eingebaut
wurden, ein lückenloser Blitzschutz-Potenzialausgleich ausgeführt
wurde;
- Potenzialausgleichsverbindungen innerhalb der baulichen Anlage, gegebenenfalls
auch in höheren Ebenen, vorhanden und intakt sind;
- die erforderlichen Maßnahmen bei Näherungen des Blitzschutzsystems
zu Installationen durchgeführt wurden.
Bei bestehenden Erdungsanlagen, die älter als 10 Jahre sind,
können der Zustand und die Beschaffenheit der Erdleitung und deren
Verbindungen nur durch stellenweise Freilegung beurteilt werden.
Zusätzlich müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Sind alle einschlagsgefährdeten Bereiche einer baulichen Anlage
ausreichend gegen direkten Blitzeinschlag geschützt?
- Sind Ausschmelzungen an natürlichen Fangeinrichtungen möglich
und zulässig?
- Sind die Fangeinrichtungen, Fangstangen, Ableitungen und Erdeinführungen
ordnungsgemäß befestigt?
- Entspricht das Material der Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdeinführungen
den örtlichen Umgebungsanforderungen?
- Sind Anschlüsse an metallenen Installationen ordnungsgemäß ausgeführt?
- Sind Kontaktflächen blank und sauber?
- Sind Dachleitungshalter gegen verschieben gesichert?
- Wurde der Dehnungsausgleich bei Fangleitungen ausreichend berücksichtigt?
- Können Teilblitzströme in das Innere der baulichen Anlage
eingeführt werden?
- Sind Regenfallrohre, Metallfassaden und Stahlkonstruktionen etc. am
Tiefpunkt geerdet?
Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
sondern soll nur Hinweise geben, welche Punkte zusätzlich beachtet
werden müssen.
Typische Mängel sind:
- Fangstangen oder Fangspitzen stehen schief
- Anschlüsse sind abgerissen oder abgebrochen
- Attikableche sind nicht leitend überbrückt
- Dachaufbauten sind über Dachständerfunkenstrecken mit dem
Blitzschutzsystem verbunden
- Dachaufbauten sind direkt angeschlossen
- Elektroleitungen wurden an Blitzschutzeinrichtungen befestigt
- Die Kunststoffumhüllung von Betonstützen ist aufgeplatzt
- Dehnungsausgleichsstücke sind zerfasert
- Anschlüsse und Fangleitungen im Kaminbereich sind korrodiert
- Anschlüsse wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt
- Dachdurchführungen sind beschädigt
- Fangleitungen wurden bei Arbeiten am Dach beschädigt
- Überspannungsschutzgeräte sind defekt
- Überspannungsschutzgeräte wurden falsch eingebaut
- Erdungsleitungen sind im Querschnitt unzulässig verringert
- Verbindungsstellen im Erdreich sind nicht ausreichend gegen Korrosion
geschützt
Bei älteren Blitzschutzsystemen, die nicht nach der Normenreihe
DIN V VDE V 0185 (11-2002) und DIN EN 62305 errichtet wurden, muss der
Prüfer zusätzliche Informationen ermitteln, die eine Beurteilung
nach Vorgängernormen z.B. DIN VDE 0185 T1 und T2 (11-82) oder ABB
8. Auflage (1968) ermöglichen.
Messen
Nach der Besichtigung müssen als 3. Schritt die erforderlichen
Messungen erfolgen.
Entsprechend den Normen sind folgende Messungen auszuführen:
Es ist zu messen, ob Verbindungen und Anschlüsse von Fangeinrichtugen,
Ableitungen, Potenzialausgleichsleitungen, Schirmungsmaßnahmen
usw., soweit nicht durch Besichtigen feststellbar, einen niederohmigen
Durchgang haben (Richtwert < 1 Ohm).
Weiterhin sind zu messen:
- der Übergangswiderstand zur Erdungsanlage an allen Messstellen
zur Feststellung der Durchgängigkeit der Leitungen und Verbindungen
(Richtwert < 1 Ohm);
- der Durchgang zu den metallenen Installationen (Gas, Wasser, Heizung,
Lüftung usw.);
- der Gesamterdungswiderstand des Blitzschutzsystems;
- der Erdungswiderstand von Einzelerdern und Teilringerdern.
ANMERKUNG: Das
Ausmaß der Korrosionswirkungen im Bereich der Erdungsanlage
kann nur durch Probegrabungen (Freilegen der Erder) festgestellt werden.
Nur Unterbrechungen können durch elektrische Messungen ermittelt
werden.
Der Prüfer muss sich vor der Ausführung dieser Messungen Gedanken über
die richtige Messmethode und die richtigen Messgeräte machen. Nicht
immer ist es sinnvoll z.B. Stromzangenmessgeräte für die Ermittlung
von Erdungs- und Ableitungswiderständen einzusetzen. Insbesondere,
wenn hohe Widerstände gemessen wurden, reicht es nicht aus nur die
Höhe der Widerstände zu dokumentieren.
Beispiel: Ein Blitzschutzsystem hat die Trennstellen
auf dem Dach angeordnet. Mit Hilfe einer Messzange wird ein hoher Widerstand
gemessen. Der hohe Widerstand kann durch Fehler in der Erdungsanlage,
im Ableitungssystem, im Fangleitungssystem oder durch hohe Übergangswiderstände
in Verbindungsklemmen verursacht werden. Der Betreiber einer baulichen
Anlage hat einen Anspruch darauf, dass der Prüfer die Ursachen für
hohe Erdungswiderstände ermittelt. Letzten Endes hängen von
dem Ergebnis zum Teil hohe Reparaturkosten ab.
Aber auch niedrige Messwerte müssen nicht unbedingt dafür
sprechen, dass das Blitzschutzsystem in Ordnung ist. Zu Recht weist die
Norm daraufhin, dass das Ausmaß der Korrosionswirkung im Bereich
der Erdungsanlage nur durch Probegrabungen (Freilegen der Erder) festgestellt
werden kann. Neben den elektrischen Messinstrumenten ist daher der Spaten
ein unerlässliches „Messinstrument“ für die Beurteilung
von Erdungsanlagen.
Die Messergebnisse sind mit früheren Ergebnissen zu vergleichen.
Wenn sich herausstellt, dass die Messwerte von früheren Werten wesentlich
abweichen, sind zusätzliche Untersuchungen durchzuführen,
um den Grund für die Abweichung zu ermitteln.
Auswertung und Beurteilung
Den Abschluss der Prüfung bildet die Auswertung und Beurteilung
der Ergebnisse. In dieser Phase der Prüfung muss auch die Frage
des Bestandsschutzes geklärt werden.
Bestandsschutz hat ein Blitzschutzsystem, wenn es die zum Zeitpunkt
der Errichtung geltenden Normen voll erfüllt. Der Bestandsschutz
ergibt sich (1) aus der Verknüpfung des Baurechtes mit den Normen.
Der Bestandsschutz entfällt, sobald vorschriftswidrige Änderungen
am Blitzschutzsystem vorgenommen werden oder äußere Bedingungen
sich verändern.
Beispiel: Eine bauliche Anlage hat ein Blitzschutzsystem,
dass die Anforderungen der ABB 8. Auflage voll erfüllt. Der Bestandsschutz
würde z.B. entfallen, wenn nachträglich neue Elektroleitungen
in die bauliche Anlage eingeführt werden, wenn sich eine Ex-Zoneneinteilung ändert
oder wenn auf dem Gebäude neue größere Dachaufbauten,
z.B. Rückkühlwerke, Sirenenanlagen oder Antennenträger
installiert werden.
Jeder beim Errichten begangene Verstoß gegen die damals geltenden
Normen führt zum Verlust des Bestandsschutzes, da eine solche Anlage
nicht normengerecht errichtet/erweitert wurde und somit Mängel aufweist
(1).
Beispiel: Die Maschenweite der Fangleitung eines Blitzschutzsystems
nach ABB 8. Auflage beträgt nicht 20 x 20 m, sondern 25 x 25 m.
In diesem Fall reicht es nicht, die Maschenweite der Fangleitung auf
20 x 20 m anzupassen. Für die bauliche Anlage muss jetzt eine Schutzklasse
bestimmt werden, daraus leiten sich dann die erforderlichen Blitzschutzmaßnahmen
ab (Maschenweite der Fangleitung, Zahl der Ableitungen, Berechnung des
Trennungsabstandes, Maßnahmen des Blitzschutz-Potenzialausgleiches
und gegebenenfalls zusätzliche Erdungsmaßnahmen).
Der Bestandsschutz entfällt auch, wenn ein dazu berechtigtes Gremium
eine Anpassung erfordert. |
Grundsätzlich ist die Prüfung eines
Blitzschutzsystems nach der neuesten Norm durchzuführen, zum jetzigen
Zeitpunkt ist es die DIN V VDE V 0185 (11-2002). Bei der Auswertung der
Prüfungsergebnisse ist auf folgende Vorgehensweise zu achten:
Mängel älterer baulicher Anlagen, für die Bestandsschutz
gilt, werden nach der Norm zum Zeitpunkt der Errichtung beurteilt. Abweichungen
des Blitzschutzsystems von den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden
Normen sind jedoch als Hinweise für den Betreiber der baulichen
Anlage zu dokumentieren.
Hintergrund: Der Betreiber der baulichen Anlage ist in der Regel kein
Fachmann für Blitzschutz. Da die Blitzschutzmaßnahmen jedoch
sicherheitstechnische Bedeutung haben, insbesondere unter dem Gesichtspunkt
des Brandschutzes und der Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur,
benötigt der Betreiber Informationen, ob sich der Stand der Erkenntnisse
verändert hat und ob sich daraus für seine bauliche Anlage
Verbesserungen ergeben könnten.
Auch wenn die Bedingungen des Bestandsschutzes erfüllt sind, ergibt
sich hieraus kein Freibrief, dass keine Anpassung des Blitzschutzsystems
gefordert werden kann. Die prüfende Blitzschutzfachkraft hat (1)
immer zu entscheiden, ob die festgestellte Abweichung von den aktuellen
Normen vor dem Hintergrund heutiger Sicherheitsbedürfnisse akzeptiert
werden kann.
Aus den zuvorgemachten Ausführungen wird deutlich, dass bei der
Prüfung zunächst immer von den mit den aktuellen Normen übereinstimmenden
Maßstäben der Sicherheit auszugehen ist. Es ist nicht sinnvoll,
als Erstes nach dem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Bestandsschutzes
zu forschen. Erst wenn Mängel gefunden und deren Beseitigung vorgeschlagen
wurde und diese Empfehlung vom Betreiber z.B. wegen der entstehenden
Kosten abgelehnt wird, ist es erforderlich zu klären, ob der gegenwärtige
Zustand der Blitzschutzanlage aus der Sicht der Normen unter den Bestandsschutz
fällt. Zusammenfassend ergibt sich hieraus für die prüfenden
Blitzschutz-Fachkraft das Recht und die Pflicht, darüber zu entscheiden,
ob eine ältere und vielleicht nicht den aktuellen Normen entsprechende
Anlage als sicher anzusehen ist bzw. was an ihr verändert werden
sollte (1).
Bei der Beurteilung ist in kritischen Fällen immer die zurzeit
gültige Norm entscheidend.
Prüfbericht
Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Prüfbericht
dokumentiert werden, der mindestens die normativen Angaben enthalten
muss. Da der Betreiber der baulichen Anlage in der Regel kein Fachmann
für Blitzschutz ist, gehören zum Prüfbericht auch Hinweise
auf die Ursache von Mängeln und wie diese zu beheben sind. Allgemeine
Sätze wie: „Die Fangleitung entspricht nicht den Anforderungen“ helfen
keinem weiter. |
| Beispiel für Mängelbeschreibungen
in einem Prüfbericht: |
Mängelbericht |
|
Die Maschenweite der Fangleitung im Achsenbereich
A-C/1-4 überschreitet mit 25 x 18 m die für Schutzklasse
III vorgeschriebene Maschenweite von 15 x 15 m. Das Fangleitungssystem
muss erweitert werden. |
|
Metallene Dachaufbauten, z.B. Metallkamine, Rückkühlanlage
etc. wurden über Funkenstrecken mit der Fangleitung verbunden.
(Bild 1, 2, 12-16, 18, 41-45, 47, 48, 50, 51). Über die Anschlüsse
werden Teilblitzströme eingekoppelt. Teilweise wurden unzulässige
Keramik-Funkenstrecken verwendet (Bild 43). Die Einkopplung von Teilblitzströmen
ist auch über die Stahlkonstruktion des Sonnenschutzes möglich. |
|
Zeichnungen
Zeichnungen von Blitzschutzsystemen müssen folgende Mindestkriterien
einhalten:
- Maßstabsgerechte Darstellung mit Angabe des Maßstabes
- Erläuterung und klare Kennzeichnung der verwendeten Symbole
- Angabe der verwendeten Materialien
- Detaildarstellungen von wichtigen Bereichen
- Indexangaben
- Angabe des Erstellungs- oder Änderungsdatum
- Genaue Bezeichnung des Projektes oder der baulichen Anlage
- Genaue Ortsangabe
Bei größeren Bauvorhaben sind häufig mehrere Zeichnungen
erforderlich, z.B.
- Fundamenterder
- Potenzialausgleichsmaßnahmen
- Erdungsmaßnahmen in verschiedenen Ebenen
- Fangleitung
Schlussbemerkungen
Die wiederkehrende Prüfung von Blitzschutzsystemen stellt einen
wesentlichen Beitrag für die Gebäudesicherheit unter dem Gesichtspunkt
des vorbeugenden Brandschutzes und der Verfügbarkeit der technischen
Infrastruktur der baulichen Anlage dar. Die Prüfung eines Blitzschutzsystems
erfordert in allen Einzelschritten große Sorgfalt und bedarf gründlicher
Fachkenntnisse aus dem Normenbereich, dem Planungsbereich und dem Montagebereich.
Richtig ausgeführt, lässt sich die Wiederholungsprüfung
von Blitzschutzsystemen nicht im Vorübergehen durchführen.
Voraussetzung für eine gute Prüfleistung ist daher auch eine
angemessene Bezahlung des Prüfaufwandes. Neben dem Zeitaufwand vor
Ort gehört hierzu auch der Zeitaufwand für die Bewertung und
Beurteilung der Prüfergebnisse und der Ausarbeitung des Prüfberichtes. |
| |
Literatur:
Montagehandbuch
Blitzschutz,
Herausgeber: VDB, Verband Deutscher Blitzschutzfirmen e.V.,
Gereonswall 103, 50670 Köln |
Copyright: Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Blitzschutz - Elektrotechnik - Erdungsanlagen - Überspannungsschutz Hafelsstr. 236, 47809 Krefeld |
| |
|
|
|
|