Krankenhäuser, Kliniken und Ärztehäuser
Da Kliniken und Ärztehäuser heute eine dem Krankenhaus vergleichbare technische Ausstattung haben, wurde die Überschrift zur Klarstellung erweitert.
Sportanlagen
Schritt- und Berührungsspannungen sind bei großen Menschenansammlungen, z.B. bei Sportveranstaltungen von Bedeutung. Aus diesem Grund wurde dieser Abschnitt durch 2 Bilder zu dieser Thematik erweitert.
Gebäude mit feuergefährdeten Bereichen
In diesem Abschnitt wurden die Aussagen zu Gebäuden mit „weicher“ Bedachung umfassend überarbeitet. Metallene Teile auf der Dachfläche sind demnach durch getrennte Fangeinrichtungen zu schützen, die den erforderlichen Trennungsabstand einhalten müssen. Kann der Trennungsabstand nicht eingehalten werden, dann sollen die metallenen Teile nicht mit dem Blitzschutzsystem verbunden werden. In diesen Fällen kann ein wirksamer Blitzschutz nur durch vom Gebäude getrennte Fangeinrichtungen (z.B. Fangmaste) erreicht werden. Metallene Bindedrähte und Bandstöcke können aus bautechnischen Gründen meistens nicht in den Blitzschutz-Potentialausgleich einbezogen werden. In diesen Fällen ist ein Abstand von 10 cm zu innen liegenden metallenen Installationen und elektrischen Einrichtungen einzuhalten.
Gebäude und Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen
Für die Planung von Blitzschutzmaßnahmen hat der Betreiber Zeichnungen der zu schützenden Anlagen mit Eintragung der explosionsgefährdeten Bereiche mit Zoneneinteilung entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung zur Verfügung zu stellen.
Für Gebäude mit explosivstoffgefährdeten Bereichen, Schornsteine, Kirchtürme und Kirchen, Fernmeldetürme, Seilbahnen, Tragluftbauten, Brücken und Windmühlen wurden die Inhalte aus der DIN V VDE V 0185 Teil 3, Hauptabschnitt 2 unverändert übernommen. Die erforderlichen Überspannungsschutzmaßnahmen werden zusätzlich an Hand von Bildern (z.B. Kirchen) verdeutlicht.
Nichtstationäre Einrichtungen
Die Inhalte aus der DIN V VDE V 0185 Teil 3, Hauptabschnitt 2 wurden in wenigen Passagen überarbeitet um Missverständnisse zu vermeiden. Zur Verdeutlichung wurden neue Bilder hinzugefügt.
Hochregallager
In diesem neuen Abschnitt wird ausgeführt, dass Schienen- und Regalsysteme an den Kopfenden und im Abstand von max. 20 m zu erden sind. Alle metallenen Stützen der Hallenkonstruktion sind mit der Erdungsanlage zu verbinden. Metallene Systeme, wie Fassaden, Regenfallrohre, Feuerlöschleitungen, Flucht- und Außenleitern sind mit der Erdungsanlage zu verbinden. Attikableche sind leitend zu überbrücken, Lichtkuppeln, Lichtbänder und Rauchwärme-Einrichtungen sollen vorzugsweise durch Fangstangen in den einschlaggeschützten Bereich gebracht werden. Für RWA- und Brandmeldezentralen sind Überspannungsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen
Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
Die Notwendigkeit von Blitzschutzmaßnahmen ist insbesondere bei baulichen Anlagen für Menschenansammlungen zu prüfen. Zu den baulichen Anlagen für Menschenansammlungen gehören z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, Hochhäuser, Großgaragen, Parkhäuser und nach bestimmten Kriterien Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, Ausstellungsstätten und Gaststätten. Die Notwendigkeit von Blitzschutzmaßnahmen wird zum Teil in den Bauordnungen der Länder geregelt. Sind Blitzschutzmaßnahmen für bauliche Anlagen für Menschenansammlungen erforderlich, dann sind Maßnahmen gegen Schritt- und Berührungsspannungen einzuhalten. Die Erfordernis von zusätzlichen Überspannungsschutzmaßnahmen für Einrichtungen, die dem Personen- und Brandschutz dienen (z.B. Gefahrenmeldeanlagen) ist zu prüfen.
Siloobjekte mit explosionsgefährdeten Bereichen
Leitende, dachüberragende Einrichtungen, z.B. Dachaufbauten und metallene Rohrsysteme sind vorzugsweise durch getrennte Fangeinrichtungen vor direkten Blitzeinschlag zu schützen. Weiterhin werden Angaben zur Nutzung „Natürlicher Bestandteile“ der baulichen Anlage für den Blitzschutz gemacht. Als Ableitungseinrichtung sind mindestens 4 Ableitungen vorzusehen.
Biogasanlagen
Biogasanlagen sind wie Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen zu betrachten. Der Abschnitt Biogasanlagen enthält zusätzliche Informationen und Darstellungen. Als kritisch wird es angesehen, dass Biogasanlagen vielfach ohne Maßnahmen des Äußeren und Inneren Blitzschutzes errichtet werden.
Photovoltaik- und Solarthermische Anlagen
Um Schäden durch Blitzeinwirkungen an Photovoltaik- und Solarthermischen Anlagen zu vermeiden, sind Besonderheiten zu beachten. Werden diese Anlagen auf der Dachfläche von Gebäude installiert, für die Blitzschutz vorgeschrieben ist, dann dürfen die vorhandenen Blitzschutzmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Ausführungsbeispiele werden mit mehreren Bildern vorgestellt.
Beiblatt 3 zur VDE 0185-305-3: Zusätzliche Informationen für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Die Mitarbeiter der Kommission verfolgten bei der Erstellung dieses Beiblatts im wesentlichen zwei Ziele:
Dem Anwender sollte keine Ergänzung, sondern ein in sich geschlossenes Papier über die Prüfung von Blitzschutzsystemen an die Hand gegeben werden.
Bewährte Inhalte aus der DIN V VDE V 0185-Teil 3:2002-11, Hauptabschnitt 3, sollten übernommen werden, sofern sie nicht Forderungen der EN 62305-3 widersprachen.
Dient der erste Punkt vor allem der leichten Anwendbarkeit, da lästige Querverweise vermieden werden, so stellt der zweite Punkt die Kontinuität zu bisher durchgeführten Prüfungen sicher.
Blitzschutzfachkraft
Obwohl der Begriff der „Blitzschutzfachkraft“ seit mehr als 10 Jahren in nationalen Richtlinien (z.B. VDE V 0185 Teil 100:1996-08) verwendet wurde, fehlte bisher eine eindeutige Begriffsdefinition. Das Komitee K 251 / DKE legte fest:
Eine Blitzschutzfachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann.
Die Kriterien „fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen“ gelten in der Regel als erfüllt, wenn eine mehrjährige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich des Blitzschutzes vorliegt. Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung stellen unterschiedliche Anforderungen an die Blitzschutzfachkraft. So muss der Planer eines Ingenieurbüros z. B. exakt wissen, wo und wie Fang- und Ableitungseinrichtungen an der baulichen Anlage zu positionieren sind, umfassende Kenntnisse der elektrischen Prüf- und Messtechnik werden von ihm nicht erwartet. Die Ansprüche an die einzelnen Bereiche werden im Beiblatt qualifiziert aufgeführt.
Die Blitzschutzfachkraft muss sich fortbilden, um über die einschlägigen allgemein anerkannten Regeln auf dem Laufenden zu sein. Die Fortbildung stellt ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal der Blitzschutzfachkraft dar. Deshalb sollten Nachweise darüber (Schulungs- und Fortbildungszertifikate) vom Kunden eingefordert werden. Verschiedene Organisationen, Schulungsstätten und Verbände z.B. der ABB (Ausschuss für Blitzschutz + Blitzforschung) und der VDB (Verband Deutscher Blitzschutzfirmen) bieten solche Schulungsmaßnahmen an.
Zeitpunkte von Prüfungen
Die Prüfung eines Blitzschutzsystems erfolgt während des Einbringens von Bauteilen, die später nicht mehr zugänglich sind (baubegleitende Prüfung) und nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems (Abnahmeprüfung). Anschließend werden Blitzschutzsysteme wiederholend in regelmäßigen Zeitabständen geprüft (Tab. 4).
Durch Prüfungen soll gewährleistet werden, dass das Blitzschutzsystem in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen entspricht. Grundlage der Prüfung und ihres Ablaufs sind immer die aktuellen Normen.
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